Alles anders – neue Regeln für den „Vatertag“

Dieses Jahr ist, dank Corona, so wie so schon (fast) alles anders.

In Bremen zählt das auch für den Vatertag, denn es gibt eigens eine weitere Allgemeinverfügung durch das Ordnungsamt:

Daraus geht hervor:

Zwischen 8 und 22 Uhr ist den Gaststättenbetrieben der Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke untersagt.

Zwischen 8 und 22 Uhr ist das Mitführen von alkoholischen Getränken in Bollerwagen, Handkarren oder ähnlichen Vorrichtungen verboten.

Laut Ankündig wird die Polizei verstärkt kontrollieren. Verstöße werden mit Bußgeldern in Höhe von 150 – 500 Euro geahndet.

Das Ansammlungs- und Veranstaltungsverbot gemäß der Coronaverordnung bleibt von der Verordnung unberührt und muss (natürlich) weiterhin eingehalten werden!

Vielleicht nimmt der eine oder andere es ja zum Anlass sich auf das Wesentliche zu besinnen. Es gibt ja noch genügend Möglichkeiten, sich auf andere Art feiern zu lassen. 😉

Schreibe einen Kommentar