Mittwochsteiler 32 / 2017 – Beerdigung

Ist es gesetzlich verboten einen Mann, der in Rostock lebt, in München zu vergraben?

Schreibt in die Kommentare, welcher Gedanke euch ALS ERSTES kam.

Bei anderen abschauen gilt nicht! 😉

Lösung Mittwochsteiler 31 / 2017 – Was bin ich
Dein Schatten.

0 Gedanken zu „Mittwochsteiler 32 / 2017 – Beerdigung“

  1. Ich weiss nicht, ob man Lebende verbuddeln darf. Und wie lange. Wenn sie einverstanden sind und man sie nachher wieder ausbuddelt…
    Auf der anderen Seite, wenn wir ihn in München vergraben, lebt er ja in München und nicht in Rostock. Da hat er gelebt, bevor er nach München kam, um vergraben zu werden. Und er wird ja vergraben und nicht begraben, also lebt er noch. Uuuuh kompliziert

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  2. IN DER SCHWEIZ ist der H E I M A T ort für die LEBENDEN u n d toten dort geborten zuständig für welfare und totfare …
    vielleicht heute nimmer mehr ?

    noch kennt man dort H E I M A T
    +
    BIN LUISE

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