Urlaubsbetreuung: Petsitter steuerlich absetzbar

Es wird nicht nur langsam wärmer, sondern es beginnt auch die Urlaubszeit. Und damit werden leider auch viele Tiere ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben, denn plötzlich sind sie unbequem. Dabei gibt es genügend Möglichkeiten:

Das Beste für das Tier ist natürlich gar nicht erst wegzufahren, denn wer ein Wesen bei sich aufnimmt, sollte sich bewusst sein, dass ein Leben zu teilen nun einmal auch Kompromisse bedeutet.

Warum in die Ferne reisen, wenn das Gute liegt so nah

Je nachdem welchem Tier man ein Zuhause gegeben hat, gibt es oft Pensionen oder Ferienwohnung in die z.B. der Hund mitgebracht werden kann. Die meisten Katzen hingegen bevorzugen es in ihrem Revier zu bleiben. Nicht vergessen sollten hier natürlich die Reisedauer und die damit verbundenen Strapazen. Gerade bei weiteren Strecken und dann noch im Sommer, oft eine Qual für das Tier. Bei Auslandsflügen ist oft noch wochenlange Quarantäne angesagt. Wieso nicht einfach mal einen Urlaub mit Hund im eigenen Land verbringen? Ich bin mir sicher, dass ihr noch längst nicht alles gesehen habt.

Petsitter steuerlich absetzbar

Wer Glück hat, kennt jemanden im Freundes- oder Bekanntenkreis, dem er sein(e) Tier(e), für die Dauer der eigenen Abwesenheit, anvertrauen mag.

Wer niemanden kennt, kann sich einen professionellen Petsitter buchen. Dieser kümmerst sich dann um die Fütterung, die Fellpflege, aber auch um Tobe- und Streicheleinheiten und was sonst noch so anfällt.  Natürlich kostet so „ein Jemand“ Geld. ABER: Der Bundesfinanzhof hat sich auf die Seite von Tierhaltern gestellt. Wenn ihr einen „bezahlte Servicekraft“  für die Betreuung einstellt, könnt ihr diese Kosten als „haushaltsnahe Dienstleistung“ beim Finanzamt einreichen. Wichtig ist, dass ihr eine Rechnung erhaltet, denn Barzahlung akzeptiert der Fiskus nicht.  [Aktenzeichen beim BFH VI R 13/15]

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